|
Privat-Haftpflichtversicherungen decken neben Personenschäden auch Sach- und Vermögensschäden ab. Versichert sind als Privatperson der Versicherungsnehmer, der Partner und deren Kinder als Fussgänger, Besucher, Hobbysportler oder aufsichtspflichtiger Elternteil.
|
|